Heilpraktikerin Cornelia Wirbeleit-Bork
Tel. 030 5400097
Termine nach Vereinbarung
Die Stunde ist kostbar. Warte nicht auf eine spätere, gelegenere Zeit. (Katharina von Siena)

Kosten

Welche Kosten müssen Sie einplanen?

Die Kosten für Beratung und Therapie beim Heilpraktiker werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet. Da sich die Bedingungen ständig ändern, kann sich eine entsprechende Anfrage bei Ihrer Krankenkasse dennoch lohnen. Manche Kassen geben zumindest Zuschüsse für Heilpraktikerleistungen, zuweilen gibt es Ermessensspielräume.

Damit Sie vorab einschätzen können, ob eine Behandlung in meiner Praxis das Richtige für Sie ist, biete ich Ihnen ein
unverbindliches kostenloses Erstgespräch (ca. 20 Minuten) an.

Gesetzlich versicherte Patienten

Gesetzlich versicherte Patienten
Für gesetzlich versicherte Patienten erhebe ich in der Regel ein Stundenhonorar in Höhe von 60 Euro.
Für privat versicherte Patienten (siehe unten) berechne ich die Leistungen entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Bei manchen Therapieformen (z.B. Blutegeltherapie, Infusionen) fallen zusätzlich kostenpflichtige Verbrauchsmaterialien/Medizinprodukte an. Dies besprechen wir jeweils vor Behandlungsbeginn.
Nach der Behandlung zahlen Sie bar. Sie erhalten sofort eine Quittung bzw. eine Rechnung auf dem Postweg.

Für Spezialbehandlungen wie beispielsweise die "Lipoweg®"-Kur gelten gesonderte Preis- und Zahlungsregelungen.

Privat versicherte Patienten

Fast alle privaten Krankenkassen und die Beihilfe erstatten Kosten (ganz oder teilweise) für eine Reihe naturheilkundlicher Verfahren, die durch einen Heilpraktiker erbracht werden.
Da Heilpraktikerkosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, sind Heilpraktiker nicht an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) gebunden. Damit Sie, als privat versicherter Patient oder gesetzlich versicherter Patient mit Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen, jedoch eine (Voll- oder Teil-) Erstattung erhalten können, rechne ich in diesen Fällen das von Ihnen an mich gezahlte Honorar nach der GebüH ab. Die Höhe der Erstattungen richtet sich nach den Vertragsklauseln ihrer PKV. Es ist ratsam, sich dort im Voraus nach den erstattungsfähigen Leistungen zu erkundigen oder die Vertragsbedingungen einfach mitzubringen.
Nach erbrachter Leistung erhalten Sie von mir eine Rechnung, die Sie mir gegenüber begleichen und dann zur Erstattung an Ihre Kasse einreichen können.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte unbedingt 24 Stunden vorher ab! Anderenfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe des halben Stundensatzes erhoben.

Wie lange dauert eine Sitzung beim Heilpraktiker?

Je nach Anliegen dauert eine Sitzung unterschiedlich lange. Nehmen Sie sich für den ersten "richtigen" Termin ausreichend Zeit - mindestens 90 Minuten. Denn hier klären wir vorab alles, was für die weitere Behandlung wichtig ist. Das fängt bei Ihrer bisherigen Krankheitsgeschichte an und reicht bis zu Ihren Sorgen und Nöten.
Eine genaue Vorhersage, welche Behandlungsmethode wie lange zur Anwendung kommt, kann ich Ihnen im Voraus leider nicht geben – ebenso wenig wie ein Heilungsversprechen. Aber ich versichere Ihnen, dass keine unnötigen Termine oder Behandlungen mit Ihnen vereinbart werden und das Vorgehen immer in Rücksprache mit Ihnen erfolgt. So haben Sie jederzeit die Kontrolle über entstehende Kosten.
Sind Sie unsicher, sprechen Sie mich bitte unbedingt an!

Gutscheine

Mit  einem Gutschein für eine Behandlung oder Beratung kann ein erster oder weiterer Schritt in Richtung Gesundheit getan werden. Ob Sie jemandem damit eine Freude machen wollen oder sich auf diese Weise ein Stück Wohlbefinden "fremdfinanzieren" lassen - beides ist möglich.
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